Dr. Anne Steinmüller
Dr. Stefan Schmidt-Troschke

Mo
09.00 – 13.00 Uhr | Dr. Schmidt-Troschke
11.30 – 18.30 Uhr | Dr. Steinmüller
Di
12.00 – 18.00 Uhr | Dr. Steinmüller
Mi
14.00 – 18.00 Uhr | Dr. Schmidt-Troschke
Do
09.00 – 15.00 Uhr | Dr. Steinmüller
13.30 – 18.00 Uhr | Dr. Schmidt-Troschke
Fr
09.00 – 15.00 Uhr | Dr. Steinmüller

Praxisablauf

Wir bemühen uns durch Terminvergabe, Ihre Wartezeiten kurz zu halten. Zum Schutz der gesunden Säuglinge und Kleinkinder vor Ansteckung bestellen wir akut erkrankte Kinder nach Möglichkeit getrennt von den Kindern ein, die zur Vorsorgeuntersuchung kommen. Ebenfalls zum Wohle besonders unserer Kleinsten sind wir eine straßenschuhfreie Praxis. Sie erleichtern den Praxisablauf sehr, wenn Sie alle die Schuhe im Wartezimmer ausziehen. Wir bitten Sie, in den Behandlungszimmern nicht zu essen, das Handy auszuschalten und die Wäscheknöpfe Ihres Kindes zu öffnen.

Terminvergabe

Bitte melden Sie sich telefonisch an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Treten Sie bitte bei Bedarf auch sonst über diese Webseite und das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte geben Sie in diesem Fall eine Rückrufnummer, den Grund Ihrer Anfrage und den Namen des Kindes an. Eine zeitnahe Bearbeitung wird angestrebt. Sollten Sie an einem Termin verhindert sein, geben Sie uns bitte unbedingt Bescheid, damit wir in dieser Zeit anderen Kindern zur Verfügung stehen können.

Bescheinigungen, Rezepte, Überweisungen

Wenn Sie eine Bescheinigung, ein Wiederholungs­rezept oder einen Überweisungs­schein benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über das E-Mail-Formular. Falls Sie uns Briefmarken hinterlegen, schicken wir Ihnen diese ggf. auch zu.

Über Rezept- und Überweisungs­wünsche wird allein von den Ärztinnen und dem Arzt entschieden.

Für rezeptierbare Medikamente sollten Sie zuvor einen ärztlichen Rat eingeholt haben. Nur für solche Medikamente werden Rezepte ausgestellt. In besonderen Fällen ist eine Rezeptierung entsprechend gesetzlicher Vorgaben nur nach persönlicher Rücksprache mit den Ärzten möglich.

Bescheinigungen für Sport/Feuerwehruntersuchung, Kindergarten­ein­gangs­untersuchung, Praktikums­untersuchung, Auslands­untersuchung, Arbeits- unfähigkeit, „krank für Kind“ Kranken­tagegeld, Schul­unfähigkeit, usw. dürfen nur nach entsprechender Untersuchung bzw. persönlichem ärztlichen Kontakt ausgestellt werden.

Zum Teil sind dies keine Krankenkassenleistungen und müssen gesondert von Ihnen bezahlt werden. Hierfür gibt es einheitliche, vorgegebene Vergütungssätze. Hier bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nur Barzahlungen entgegennehmen könnnen (bitte möglichst passend).

Auskunft und Befunde erfragen

Wenn Sie um telefonische ärztliche Auskunft ersuchen oder zu Befunden eine ärztliche Auskunft benötigen, haben Sie bitte Verständnis, dass das ärztliche Telefongespräch in den Pausen ohne Patientenkontakt je nach Möglichkeit erfolgt. Dies ist nicht immer zu gewährleisten und kann durchaus auch erst am späten Abend erfolgen. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage taggleich zu beantworten.

Sind Befunde unauffällig oder bedürfen keiner ärztlichen Kommentierung, erfahren Sie dies auch von den medizinischen Fachangestellten.

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte nur erfolgen können, wenn uns die Versichertenkarte des Kindes zeitnah vorgelegt wird.